Payment types Payment Types GlobalProtec

 
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von traducteur.ch. Stand 01. Juli 2014.

1) Geltung der AGB

  1. traducteur.ch ist eine Dienstleistung der GlobalProtec GmbH mit Sitz in La Sonnaz/Fribourg (Schweiz). traducteur.ch betreibt einen Übersetzungsdienst, der über das Internet zur Verfügung steht. Die Übersetzungen werden nicht nur von traducteur.ch selbst vorgenommen, sondern auch von seinen beauftragten unabhängigen geprüften Fachübersetzern. In allen Fällen bestehen aber Vertragsbeziehungen ausschliesslich zwischen dem Kunden und traducteur.ch und nicht zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Übersetzer.
  2. traducteur.ch erbringt seine Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB; die AGB gelten mit jeglicher Auftragserteilung an traducteur.ch als akzeptiert. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
  3. traducteur.ch ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
  4. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2) Zustandekommen des Vertrags

  1. traducteur.ch erstellt ein Angebot auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, welches dem Auftraggeber per E-Mail zugestellt wird.
  2. Der Auftraggeber nimmt das Angebot an, indem er mittels Antwort E-Mail dieses Angebot bestätigt. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Bestätigung bei traducteur.ch zustande.
  3. In Ausnahmefällen (Bsp. für Partner) bietet traducteur.ch auch die Möglichkeit der direkten Auftragsvergabe ohne Erstellen eines vorgängigen Angebots. Der Vertrag kommt in diesen Fällen mit Eingang des Auftrags bei traducteur.ch zustande.
  4. Mit dem Zustandekommen des Vertrages beginnt traducteur.ch mit der Bearbeitung. Ebenfalls mit dem Zustandekommen des Vertrages beginnt die vertragliche Lieferfrist zu laufen. Die angegebene Lieferfrist bezieht sich immer auf Arbeitstage und Schweizer Bürozeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr.

3) Leistungsumfang/Nutzungsrechte

  1. traducteur.ch verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in der gewünschten Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäss vorgenommen.
  2. Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmassstäben gemäss Ziffer 3.1 vorstehend wie allgemein üblich übersetzt.
  3. Übersetzt werden ausschliesslich Texte. Enthält der zu übersetzende Text Bilder, so kann er zurückgewiesen werden. Eine Zurückweisung kann auch erfolgen bei Texten mit strafbaren Inhalten und Texten, die gegen die guten Sitten verstossen. Im Übrigen kann der Text bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgewiesen werden, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist. traducteur.ch wird den Auftraggeber über diesen Umstand schnellstmöglich informieren. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig.

4) Abnahme/Rügepflicht

  1. Nach erfolgter Übersetzung wird der übersetzte Text dem Auftraggeber direkt per E-Mail zugestellt.
  2. Anderweitige Versandformen, z.B. per Post oder Download erfolgen nur aufgrund gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung (gemäss Ziff. 1.4), beispielsweise bei beglaubigten Dokumenten.
  3. traducteur.ch kann das Bereitstellen zur Abholung des übersetzten Textes von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
  4. Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich nach Erhalt auf allfällige Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel in der Übersetzung sind unverzüglich nach Eingang beim Auftraggeber, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 5 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäss erbracht.
  5. traducteur.ch trägt die Gefahr des Datenverlustes bis zum Versand an den Auftraggeber. Im Fall eines Downloads durch den Auftraggeber ist dieser für den Übertragungsvorgang auf die eigene Festplatte/Cache-Speicher selbst verantwortlich und stellt traducteur.ch insofern von jeder Haftung frei. Soweit andere Versandformen ) ausdrücklich vereinbart worden sind, geht die Gefahr mit Übergabe der Übersetzung an den Beförderer an den Auftraggeber über.

5) Nachbesserung

  1. Soweit die Übersetzung von der branchenüblichen Qualität abweicht, hat der Auftraggeber traducteur.ch eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte.
  2. Nach dem fruchtlosen Verstreichen der gesetzten Frist zur Nachbesserung kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
  3. Sämtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich mindert.

6) Vergütung/Zahlungsbedingungen

  1. traducteur.ch stellt dem Auftraggeber die Leistungen zum vereinbarten Preis bzw. zu den vereinbarten Mindest-Auftragsgebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Auftraggeber kann mit schuldbefreiender Wirkung nur in Schweizer Franken oder Euro im Rahmen der von traducteur.ch zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren Zahlung leisten.
  2. traducteur.ch versendet Rechnungen ausschliesslich elektronisch und konform zu den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über elektronisch übermittelte Daten und Informationen EIDI-V).
  3. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist traducteur.ch berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Falls traducteur.ch in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht / Abtretungsverbot

  1. Gegen die Ansprüche von traducteur.ch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen verrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
  2. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne Zustimmung von traducteur.ch unzulässig.

8) Kündigung

  1. Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Auftrag jederzeit kündigen.
  2. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50% des Auftragswertes.
  3. Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei traducteur.ch. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund ausdrücklichen schriftlichen Wunsches des Auftraggebers.

9) Haftung/Haftungsbeschränkungen

  1. Schadenersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo), positiver Vertragsverletzung sowie Verzug gegenüber traducteur.ch sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Haftung für Hilfspersonen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  2. traducteur.ch haftet nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender von ihr nicht zu vertretender Leistungshindernisse, insbesondere Streik und Aussperrung sowie Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
  3. Die Haftung für Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der traducteur.ch, durch die fehlerhafte Speicherung oder Übermittlung von Daten durch traducteur.ch oder durch von traducteur.ch verschuldeten Untergang von Texten und Unterlagen entstanden sind, ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf CHF 100.- pro Seite beschränkt und kann den vorhersehbaren Betrag von maximal CHF 7'000.- nicht übersteigen.

10) Gewährleistungsausschluss

  1. traducteur.ch leistet keine Gewähr dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Auftraggeber.

11) Geheimhaltung/Viren/Datenschutz

  1. traducteur.ch ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Texte nach dem neuesten Stand der Technik zu wahren. traducteur.ch kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%-ige Vertraulichkeit gewährleisten.
  2. traducteur.ch ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein 100%-iger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen.
  3. Der Auftraggeber wird hiermit davon unterrichtet, dass traducteur.ch personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  4. Soweit sich traducteur.ch Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist traducteur.ch berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes offen zu legen. Dazu ist sie im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung, Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von traducteur.ch sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

12) Abwerbungsverbot

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine bei der traducteur.ch tätigen eigenen oder im Subauftrag beschäftigten Übersetzer/Dienstleister abzuwerben oder ohne Zustimmung von traducteur.ch anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Konventionalstrafe von CHF 10'000.- zu bezahlen.

13) Schlussbestimmungen

  1. Dienstleistungen ausserhalb des Leistungsumfangs der Übersetzungsdienstleistung gemäss dieser AGB unterliegen nicht diesen AGB. Dazu gehören insbesondere: Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien etc. Solche Dienstleistungen werden gesondert vereinbart.
  2. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der GlobalProtec GmbH in  La Sonnaz/Fribourg, Schweiz.
  3. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail erfüllt.
  4. Verträge, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.
  5. La Sonnaz/Fribourg (Schweiz), der Sitz der GlobalProtec GmbH, gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam bzw. nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist sinngemäss durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.